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Willkommen


First In Relocation - Relocation in München



Only one thing comes first: your needs!


Der berufliche Erfolg, in einer neuen Stadt oder in einem neuen Land, hängt davon ab ob sich die Familie oder der Einzelne schnell in die neue Umgebung einlebt.

Die Zufriedenheit unserer Kunden steht bei uns an erster Stelle.

Wohnungssuche, Immigration, Behörden-, Bankangelegenheiten.
Kindergarten oder Schulplätze, Haustierbestimmungen, Führerschein oder Kino - wir haben für alles eine Antwort.

Unser Service Angebot orientiert sich an den Anforderungen jedes Einzelnen, von der ersten Kontaktaufnahme bis der Umzug vollständig abgeschlossen ist und auch danach.

Gerne stellen wir Ihnen unser Service Angebot im Detail vor und sind bei allen Angelegenheiten und Fragen im Bereich Relocation behilflich.


Ankunft und Wohnungssuche Umzug Behörden & Formalitäten Family Support Auszug Kids und vieles mehr...

First in Relocation

1. Ankunft und Wohnungssuche

Kontakt Aufnahme zum Kunden
Organisation und Abholung am Flughafen oder Bahnhof
Hotelreservierung
Bedarfsanalyse
Orientierungstour

Wohnungssuche
Kontaktaufnahme zum Kunden
Informationsgespräch
Bedarfsanalyse
Exposé Präsentation von geeigneten Wohnobjekten
Auswahl bzw. Besichtigung der Objekte (max. 10 Besichtigungen)
Unterstützung bei Mietvertragsverhandlungen
Objektübergabe

2. Umzug

Organisation von Umzugsunternehmen sowie die Koordination des Umzuges
Suche von geeigneten Handwerkern
Persönliche Anwesenheit bei Einzug
Persönliche Inspektion und Organisation von Renovierungsarbeiten
Renovierungen und Reparaturen organisieren, Koordinieren von Handwerkern.

3. Behörden&Formalitäten

Wir unterstützen Sie in allen Behörden Angelegenheiten, bereiten nötige Dokumente vor,
besuchen die relevanten Ämter und erledigen sämtlichen Papierkram für Sie.

Organisation von:
      Inlandsummeldungen
      Polizeiliche Anmeldung
      Aufenthaltsgenehmigung
      Arbeitsgenehmigung
      Lohnsteuerkarte
      Steueranmeldung
      Haustieren, TV ,Radio, Kabel, ISDN, DSL
      Gas, Wasser, Strom

4. Family Support

Fremdsprachige Ärzte
Kinderbetreuung
Dolmetscher und Übersetzungen
Reinigungspersonal
Handwerker, Autohändler etc.
Haushaltshilfen
Fitness Club
Kino (auch fremdsprachig)
Kulturelle Angebote (auch fremdsprachig)

5. Auszug

Abmeldung in Schule, Kindergarten und Vereinen
Postnachsendeantrag
Koordinierung von Handwerkern
Vermittlung und Zusammenarbeit mit Umzugsunternehmen
und ggf. Relocation-Services am neuen Wohnort
Kündigen des Mietvertrages
Suche von Nachmieter oder Käufer
Organisation der Auszugsrenovierung (Angebote einholen,
Ausführung überwachen)
Erstellen des Übergabeprotokolls
Kaution/Bankbürgschaft zurückholen
Abmelden von Strom/Gas/Wasser
Kündigen von Kabelfernsehen/GEZ/DSL usw...
Kündigen von Telefonanschluß/Mobiltelefon
Hilfe beim Möbelverkauf
Nachsendeauftrag einrichten

6. Kids

Ob internationale Schulen mit fremdsprachigem Unterricht, Privatschulen oder öffentliche
Schulen mit besonderen Lehrschwerpunkten - wir kennen die Schulen und die nötigen
Formalitäten der Anmeldung.

Ob Kindergärten oder private Kinderbetreuung - wir vermitteln, was Sie suchen und Ihre
Kinder benötigen.

Kontakt, Impressum & AGB

Kontakt

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Impressum

Geschäftsführung

Indi Herbst

office@first-in-relocation.de

Handy: +49 (0)172 10 45 75 2

Inhaber

Oliver Herbst

office@first-in-relocation.de

Handy: +49 (0)172 10 45 75 2

Webmaster

Jann-Lukas Meier

Rechtliches

Datenschutzhinweis

Ihre Angaben werden ausschließlich an den Immobilien-Anbieter weitergeleitet - entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Angaben werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.

Nutzungsrechte

Copyright © by First-in-Relocation Emil-Riedel-Str. 2 80538 München

Die Urheberrechte dieser Website liegen vollständig bei der Firma First-in-Relocation

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Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte dieser Homepage, sowie externe Links, dafürsind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die Firma First-in-Reloacation ist bemüht, ihr Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Die Firma First-in-Relocation übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden. Geschützte Marken und Namen, Bilder und Texte werden auf unseren Seiten in der Regel nicht als solche kenntlich gemacht. Das Fehlen einer solchen Kennzeichnung bedeutet jedoch nicht, dass es sich um einen freien Namen, ein freies Bild oder einen freien Text im Sinne des Markenzeichenrechts handelt.

AGB

§ 1 Leistungsgegenstand

First In Relocation erbringt Dienstleistungen zum organisatorischen Aufbau eines Unternehmens oder dessen Niederlassung sowie Dienstleistungen zum Standortwechsel der Mitarbeiter des Auftraggebers.

 

§ 2 Leistungsumfang

Art und Umfang der vertraglichen Pflichten richten sich nach dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Alle Angebote sind bis zu ihrer Annahme freibleibend.

Von dem Auftrag sind Beratungen in Ausländer Angelegenheiten und Rechts-., Steuer- und Versicherungsberatungen nicht umfasst. Wird vom Auftraggeber hierzu besonders beauftragt, wird sie sich bemühen, Leistungen auf Kosten des Auftraggebers durch externe Berater erbringen zu lassen.

 

§ 3 Vergütung, Zahlungsweise

Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zu 50% bei der Auftragserteilung und zu 50% bei Auftragende zu leisten.

Der Vergütungsanspruch der First In Relocation besteht unabhängig von weiteren, von dritter Seite gegen den Auftraggeber gerichteten Provisionsansprüchen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers oder Leistungsempfängers entstehen. Auslagen sind gegen Rechnung gesondert zu erstatten. Maklerprovisionen sind weder in den Leistungen des Relocators enthalten, noch von ihr zu verauslagen.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung durch First In Relocation notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und  der First In Relocation rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

 

4.2 Ab Auftragserteilung an die First In Relocation gibt der Auftraggeber all sonstigen Bestrebungen zur Objektsuche an First In Relocation bekannt und stimmt sie mit dieser ab.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Leistungsempfänger einzuwirken, Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen.

 

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierungsgebühren

Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Auftragserteilung. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. First In Relocation kann den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in §4 genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrages unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

 

Bei jeder vorzeitigen Beendigung des Vertrages kann First In Relocation eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt in folgender Höhe verlangen:

- 30% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Aufnahme der Tätigkeit mit dem Leistungs-Empfänger, jedoch vor Beginn der Objektsuche. 50% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Beginn der Objektsuche, jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages. 80% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Unterzeichnung des Mietvertrages.

Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ein Aufwand oder Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Vergütung.

 

§ 6 Haftung

Eine Haftung für Leistungen/Verpflichtungen  Dritter besteht nicht. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen durch die First In Relocation ist ausgeschlossen.

Übersetzungen oder mündliche Übertragungen in andere Sprachen gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang. Soweit First In Relocation solche gleichwohl auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, haftet sie nicht für deren Richtigkeit.

 

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß §§ 273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§ 8 Datenschutz

First In Relocation verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Leistungsempfängers nicht ohne schriftliches Einverständnis des Betroffenen an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise für eigene Zwecke zu verwenden.

 

§ 9 Verschiedene Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand München.

Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich Deutschem materiellen Recht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so hat dies nach dem Willen der Parteien im Zweifel keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Vertrags- Bestimmungen.

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